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Der Kreisfeuerwehrverband Drucken E-Mail

Der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Neckar-Kreis ist ein eingetragener Verein und ist am 01.01.1973 im Zuge der Kreisreform entstanden. Er entstand aus den ehemaligen Landkreisen Heidelberg, Mannheim und größtenteils Sinsheim.

Die 54 Städten und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis gehören alle  Feuerwehren dem Kreisfeuerwehrverband an.

Insgesamt vertritt er:

  • 4.921 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren
  • 264 Angehörige der Werkfeuerwehren
  • 1.725 Angehörige der Jugendfeuerwehren
  • 1.371 Angehörige der Altersabteilungen

Der Kreisfeuerwehrverband repräsentiert die Feuerwehren nach außen und vertritt ihre Interessen gegenüber der Öffentlichkeit, Verwaltung und Regierung sowie gegenüber den Feuerwehrträgern.

Die Arbeit im Kreisfeuerwehrverband ist ehrenamtlich. Beim Geschäftsführer "laufen die Fäden" zusammen. Einzelheiten über die Arbeit des Kreisfeuerwehrverbandes sind in der Verbandssatzung geregelt. Der Verband finanziert sich aus Beiträgen der Mitglieder, Spenden und Zuwendungen.

Aufgaben und Zweck

Der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Neckar-Kreis e.V. hat folgende Aufgaben:

  • Vertretung der Belange seiner Mitglieder auf Kreisebene.
  • Betreuung und Förderung der Jugendarbeit, der Aufgaben der Einsatzabteilung sowie der Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehren, des Musikwesens, des Sports der Feuerwehren sowie der Brandschutzerziehung und der Brandschutzaufklärung.
  • Betreuung und Förderung der Zusammenarbeit innerhalb der Feuerwehren und mit allen Hilfsorganisationen.
  • Pflege und Förderung der Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung von Wettbewerben und Wettkämpfen, Pflege und Förderung kultureller und sozialer Maßnahmen auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens, Anerkennung und Förderung besonderer Leistungen in Form von Auszeichnungen.
  • Unterstützung und Förderung des Vereins Baden-Württembergisches Feuerwehrhotel St. Florian Titisee, der Gustav-Binder-Stiftung sowie der Ingenieur-Meister-Stiftung.
  • Weiterbildung und Austausch zu feuerwehrtechnischen Erfahrungen.

Der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Neckar-Kreis e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

Durchführung der Aufgaben

Die genannten Aufgaben werden durch die satzungsgemäßen Organe

  • durch Bildung von Arbeitsgemeinschaften,
  • durch die Mitgliedschaft in anderen Organisationen und Körperschaften sowie
  • durch Zusammenarbeit mit anderen Gremien und durch öffentlichkeitswirksame Aktivitäten

erfüllt.

Zugehörigkeit zu anderen Verbänden

Der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Neckar-Kreis e.V. ist Mitglied des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg e.V., des Vereins des Baden- Württembergischen Feuerwehrhotels und den vom Landesfeuerwehrverband gegründeten Stiftungen (Gustav-Binder-Stiftung, Ingenieur-Meister-Stiftung), sowie des Deutschenfeuerwehrverbandes

Mitgliedschaft

Mitglieder des Verbandes können werden:

  • Freiwillige Feuerwehren und Berufsfeuerwehren (einschließlich ihrer Jugendfeuerwehr, Altersabteilungen und Musikabteilungen)
  • Anerkannte Werkfeuerwehren
  • Natürliche und juristische Personen, Personenvereinigungen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechtes zur Förderung der Ziele des Kreisfeuerwehrverbandes Rhein-Neckar-Kreis e.V.
 

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