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Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorstand, dem erweiterten Vorstand und den Delegierten, die von den Mitgliedsfeuerwehren entsandt werden. Die Zahl der Delegierten bemisst sich nach der Anzahl der Mitglieder einer Feuerwehr, für die Verbandsbeitrag an den Kreisfeuerwehrverband entrichtet wird. Dabei entfällt auf jede Abteilung einer Gemeindefeuerwehr pro fünfzig angefangene Mitglieder je ein Delegierter. Die Regelung gilt analog für die Werk- und Betriebsfeuerwehren. Die Verbandsversammlung findet jährlich statt.

Aufgaben der Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig:

  • Wahl des Verbandsvorsitzenden
  • Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden
  • Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
  • Anerkennung des Jahresberichtes und Kassenberichtes sowie Entlastung des Verbandsvorstandes und des Kassenführers
  • Wahl der Kassenprüfer
  • Beratung und Entscheidung sonstiger wichtiger Angelegenheiten des Verbands
  • Beschluss über Satzungsänderungen
  • Entscheidung beim Widerspruch über den Verbandsausschluss
  • Genehmigung der Jugendordnung

Verbandsversammlung 2010 - KFV Rhein-Neckar-Kreis

 

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