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Vorstand |
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Aufgaben des Verbandsvorstandes
- Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, dessen Stellvertreter, der Geschäftsführer sowie der Kassenführer. Der Vorsitzende hat Alleinvertretungsrecht. Die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten mit einem weiteren Vorstandsmitglied jeweils gemeinschaftlich.
- Der Vorsitzende hat die Verwaltung zu besorgen und über die Tätigkeit des Verbandes einen Geschäftsbericht bei der ordentlichen Mitgliederversammlung zu erstatten. Im Verhinderungsfalle des Vorsitzenden wird dieser entweder von zwei seiner Stellvertreter oder einem Stellvertreter und einem Vorstandsmitglied vertreten.
- Der Verbandsvorstand hat folgende Aufgaben:
- Er hat die Beschlüsse der Organe des Verbandes auszuführen.
- Er besorgt die Verwaltung des Verbandes und fasst Beschlüsse über alle Verbandsfragen, soweit dafür nicht die Verbandsversammlung, der erweiterte Vorstand oder der Vorsitzende zuständig sind.
- Für die Geschäftsführung und Verwaltung erlässt der Verbandsvorstand eine Geschäftsordnung Der Verbandsvorstand wird vom Verbandsvorsitzenden nach Bedarf – mindestens aber vier Mal im Jahr – schriftlich oder mündlich einberufen. Er muss unverzüglich einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder des Vorstandes es schriftlich unter Mitteilung einer Tagesordnung verlangen.
- Im Verhinderungsfalle werden die internen Aufgaben des Vorsitzenden vom Verbandsvorstand wahrgenommen.
- Über die Beschlüsse des Verbandsvorstandes ist eine Niederschrift zu fertigen, die den Mitgliedern des Vorstandes zu übermitteln ist.
- Der Geschäftsführer hat alle schriftlichen Arbeiten zu erledigen und in den Sitzungen und Versammlungen Protokoll zu führen. Bei Verhinderung des Geschäftsführers ist vom Versammlungsleiter ein Protokollführer zu bestimmen, welcher die Aufgaben des Geschäftsführers wahrnimmt. Durch die Unterschrift des Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiters und des Geschäftsführers sind die Protokolle rechtsgültig beurkundet.
- Der Kassenführer hat die Kasse zu verwalten und über alle Ein- und Ausgänge Buch zu führen. Er hat die Kassenführung und den Jahresabschluss der Verbandsversammlung, den Kassenprüfern und dem Verbandsausschuss vorzulegen.
- Festlegung des Ortes, in dem die Verbandsversammlung abgehalten werden soll
- Beschlussvorschläge vom Amtsgericht können vom Vorstand in die Satzung ein gepflegt werden.
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