Altersabteilung

Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die das 65. Lebensjahr vollendet oder 50 Lebensjahre und davon 20 Jahre aktiven Dienst geleistet haben oder ohne Altersgrenze aus gesundheitlichen Gründen den Anforderrungen des Übungs- und Einsatzdienstes nicht mehr gewachsen sind, können in die Altersabteilung übernommen werden.

Die Aufgabe des Fachgebiet ist die Interessensvertretung der 1275 Angehörigen Alterskameraden innerhalb des Kreisfeuerwehrverband Rhein-Neckar-Kreis e.V.

Ein wichtiger Punkt, der nicht vernachlässigt werden sollte, ist die Kontaktpflege zu den aktiven Mannschaften. Einen regulären Dienst gibt es bei der Altersabteilung nicht. Allerdings besucht das Fachgebiet auf Einladung der jeweiligen Feuerwehren die geselligen Zusammenkünfte zur Kameradschaftspflege um den Kontakt zu festigen und sich den Problemen der Zielgruppe anzunehmen.

Die Altersabteilung ist eine selbstständige Einheit innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren. Das Feuerwehrgesetz stellt den Gemeinden die Aufstellung einer Altersabteilung frei. Die Mitgliedsfeuerwehren innerhalb des Kreisfeuerwehrverband Rhein-Neckar-Kreis e.V. verfügen alle über eine Alters und Ehrenabteilung.