Der Kreisfeuerwehrverband

Der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Neckar-Kreis wurde 1973 im Zuge der Kreisreform gegründet. Diese Reform führte zur Zusammenlegung der Altkreise Heidelberg und Mannheim sowie der nördlichen Hälfte des Altkreises Sinsheim zum neuen Landkreis Rhein-Neckar-Kreis. Als Ergebnis dieser Umstrukturierung wurde ein neuer Kreisfeuerwehrverband geschaffen, der im gesamten Landkreis aktiv ist und die Interessen aller Feuerwehren in den 54 Städten und Gemeinden des Landkreises vertritt.

Wir vertreten die Interessen von insgesamt:

8.015  Angehörige einer Feuerwehr im Rhein-Neckar-Kreis
   Davon sind:
4.386  Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren
276  Angehörige der Werkfeuerwehren
1.947  Angehörige der Jugendfeuerwehren
1.237  Angehörige der Altersabteilungen
169  Angehörige der Feuerwehrmusik

Stand: 31.12.2022

Der Kreisfeuerwehrverband repräsentiert die Feuerwehren nach außen und vertritt ihre Interessen gegenüber der Öffentlichkeit, Verwaltung und Regierung sowie gegenüber den Feuerwehrträgern.

Die Arbeit im Kreisfeuerwehrverband ist ehrenamtlich. Beim Geschäftsführer „laufen die Fäden“ zusammen. Einzelheiten über die Arbeit des Kreisfeuerwehrverbandes sind in der Verbandssatzung geregelt. Der Verband finanziert sich aus Beiträgen der Mitglieder, Spenden und Zuwendungen.

Der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Neckar-Kreis e.V. hat folgende Aufgaben:

a) Vertreten der Interessen der Feuerwehrangehörigen, zur Stärkung des Ehrenamtes bei der Feuerwehr und zur Förderung des Feuerwehrgedankens.

b) Betreuung und Förderung der Jugendarbeit, der Aufgaben der Einsatzabteilung sowie der Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehren, des Musikwesens, des Feuerwehr-Seelsorge-Teams des Sports der Feuerwehren sowie der Brandschutzerziehung und der Brandschutzaufklärung.

c) Betreuung und Förderung der Zusammenarbeit innerhalb der Feuerwehren und mit allen Hilfsorganisationen.

d) Unterstützung und Förderung der Öffentlichkeitsarbeit.

e) Unterstützung von Wettbewerben und Wettkämpfen. 

f) Pflege und Förderung kultureller und sozialer Maßnahmen auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens.

g) Anerkennung und Förderung besonderer Leistungen in Form von Auszeichnungen.

h) Unterstützung und Förderung des Vereins Baden-Württembergisches Feuerwehrhotel St. Florian Titisee, der Gustav-Binder-Stiftung sowie der Ingenieur-Meister-Stiftung.

i) Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen von Feuerwehrangehörigen.